FAQ
Ergänzungsfach Soziologie – allgemein
- Wie viele ECTS-Punkte muss ich mindestens ablegen?
- Welches Verhältnis von Seminaren zur soziologischen Theorie und spezieller Soziologie sollte ich wählen?
- Darf ich eine Methoden-Veranstaltung erst dann besuchen, wenn ich die vorherige bestanden habe?
- Es werden mittlerweile zwei Methoden-I-Vorlesungen angeboten. Welche davon muss ich besuchen?
- Welche Standards müssen meine Hausarbeiten erfüllen?
- Wo kann ich die Prüfungsordnung finden?
- Ich bin zum zweiten Mal durch eine Prüfung gefallen. Welche Möglichkeiten habe ich?
- Muss ich im Ergänzungsfach Soziologie eine Orientierungs- oder Zwischenprüfung ablegen?
- Muss ich die 6-ECTS-Hausarbeit zwingend im sechsten Studienjahr schreiben?
Ergänzungsfach Soziologie – BOZ
- Muss ich im Rahmen des Ergänzungsfaches Soziologie BOZ-Veranstaltungen belegen?
- In welchem Rahmen muss ich die BOZ im Ergänzungsfach ablegen?
- Darf ich Seminare zur soziologischen Theorie, speziellen Soziologie oder Vorlesungen durch BOZ-Seminare ersetzen?
- Wie viele ECTS darf ich durch BOZ-Module in das Ergänzungsfach einbringen?
- Ich muss min. 4 BOZ-Module für das Zertifikat belegen, darf aber nur 16 ECTS anrechnen lassen. Warum?
Ergänzungsfach Soziologie – allgemein
Wie viele ECTS-Punkte muss ich mindestens ablegen?
60
Welches Verhältnis von Seminaren zur soziologischen Theorie und spezieller Soziologie sollte ich wählen?
Sie müssen von beiden Typen mindestens drei Veranstaltungen erfolgreich abschließen. Alles Weitere bleibt Ihnen überlassen.
Darf ich eine Methoden-Veranstaltung erst dann besuchen, wenn ich die vorherige bestanden habe?
Formal nein. Inhaltlich ist es aber sinnvoll, die Veranstaltungen in ihrer angebotenen Reihenfolge zu besuchen.
Es werden mittlerweile zwei Methoden-I-Vorlesungen angeboten. Welche davon muss ich besuchen?
Formal mindestens eine. Wir empfehlen Ihnen, beide Veranstaltungen zu besuchen.
Welche Standards müssen meine Hausarbeiten erfüllen?
Die wissenschaftlichen Standards werden in dieser Vorlage beschrieben.
Wo kann ich die Prüfungsordnung finden?
Unter der Rubrik "Studienordnung" finden Sie die Links. Bitte beachten Sie, dass erst beide Versionen zusammen die aktuelle Prüfungsordnung ergeben.
Ich bin zum zweiten Mal durch eine Prüfung gefallen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Sie können einmal in Ihrem Studium einen Härtefallantrag bei dem Prüfungsausschuss der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften stellen. Aktueller Vorsitzender ist Herr Schütt. Wird dieser Antrag bewilligt, wird Ihnen eine mündliche Prüfung zu dem Prüfungsstoff abgenommen. Sie können diese Prüfung nur noch mit „ausreichend“ bestehen.
Muss ich im Ergänzungsfach Soziologie eine Orientierungs- oder Zwischenprüfung ablegen?
Nein, dies ist nur im Hauptfach nötig.
Muss ich die 6-ECTS-Hausarbeit zwingend im sechsten Studienjahr schreiben?
Formal ja. Im Einzelfall kann durch gute Begründung davon abgewichen werden.
Ergänzungsfach Soziologie – BOZ
Muss ich im Rahmen des Ergänzungsfaches Soziologie BOZ-Veranstaltungen belegen?
Ja. Es müssen min. 8 ECTS durch BOZ-Veranstaltungen erworben werden.
In welchem Rahmen muss ich die BOZ im Ergänzungsfach ablegen?
Als „Seminare nach Wahl“ oder als zusätzliche Seminare zum Pflichtprogramm.
Darf ich Seminare zur soziologischen Theorie, speziellen Soziologie oder Vorlesungen durch BOZ-Seminare ersetzen?
Nein.
Wie viele ECTS darf ich durch BOZ-Module in das Ergänzungsfach einbringen?
Sie dürfen maximal 16 ECTS einbringen.
Ich muss min. 4 BOZ-Module für das Zertifikat belegen, darf aber nur 16 ECTS anrechnen lassen. Warum?
Das BOZ-Zertifikat ist eine Zusatzleistung und nicht Teil des Soziologie-Studiums. Mehr als 16 ECTS-Punkte würden das Ergänzungsfach inhaltlich marginalisieren.