FAQ

Fragen zur "alten Studienordnung"
Bitte beachten Sie, dass die gängige Praxis bis zum Wintersemester 2009/2010 von diesen Vorgaben abgewichen ist. Studenten, die vor dem Wintersemester 2009/2010 ihr Studium im Ergänzungsfach Soziologie aufgenommen haben, können sich auf die gängige Praxis berufen. Sie müssen in diesem Fall keine Seminare nachholen.

 

Ergänzungsfach Soziologie – allgemein

 

Ergänzungsfach Soziologie – BOZ

 
 

Ergänzungsfach Soziologie – allgemein

 

Wie viele ECTS-Punkte muss ich mindestens ablegen?

60

Welches Verhältnis von Seminaren zur soziologischen Theorie und spezieller Soziologie sollte ich wählen?

Sie müssen von beiden Typen mindestens drei Veranstaltungen erfolgreich abschließen. Alles Weitere bleibt Ihnen überlassen.

Darf ich eine Methoden-Veranstaltung erst dann besuchen, wenn ich die vorherige bestanden habe?

Formal nein. Inhaltlich ist es aber sinnvoll, die Veranstaltungen in ihrer angebotenen Reihenfolge zu besuchen.

Es werden mittlerweile zwei Methoden-I-Vorlesungen angeboten. Welche davon muss ich besuchen?

Formal mindestens eine. Wir empfehlen Ihnen, beide Veranstaltungen zu besuchen.

Welche Standards müssen meine Hausarbeiten erfüllen?

Die wissenschaftlichen Standards werden in dieser Vorlage beschrieben.

Wo kann ich die Prüfungsordnung finden?

Unter der Rubrik "Studienordnung" finden Sie die Links. Bitte beachten Sie, dass erst beide Versionen zusammen die aktuelle Prüfungsordnung ergeben.

Ich bin zum zweiten Mal durch eine Prüfung gefallen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Sie können einmal in Ihrem Studium einen Härtefallantrag bei dem Prüfungsausschuss der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften stellen. Aktueller Vorsitzender ist Herr Schütt. Wird dieser Antrag bewilligt, wird Ihnen eine mündliche Prüfung zu dem Prüfungsstoff abgenommen. Sie können diese Prüfung nur noch mit „ausreichend“ bestehen.

Muss ich im Ergänzungsfach Soziologie eine Orientierungs- oder Zwischenprüfung ablegen?

Nein, dies ist nur im Hauptfach nötig.

Muss ich die 6-ECTS-Hausarbeit zwingend im sechsten Studienjahr schreiben?

Formal ja. Im Einzelfall kann durch gute Begründung davon abgewichen werden.

 

Ergänzungsfach Soziologie – BOZ

 

Muss ich im Rahmen des Ergänzungsfaches Soziologie BOZ-Veranstaltungen belegen?

Ja. Es müssen min. 8 ECTS durch BOZ-Veranstaltungen erworben werden.

In welchem Rahmen muss ich die BOZ im Ergänzungsfach ablegen?

Als „Seminare nach Wahl“ oder als zusätzliche Seminare zum Pflichtprogramm.

Darf ich Seminare zur soziologischen Theorie, speziellen Soziologie oder Vorlesungen durch BOZ-Seminare ersetzen?

Nein.

Wie viele ECTS darf ich durch BOZ-Module in das Ergänzungsfach einbringen?

Sie dürfen maximal 16 ECTS einbringen.

Ich muss min. 4 BOZ-Module für das Zertifikat belegen, darf aber nur 16 ECTS anrechnen lassen. Warum?

Das BOZ-Zertifikat ist eine Zusatzleistung und nicht Teil des Soziologie-Studiums. Mehr als 16 ECTS-Punkte würden das Ergänzungsfach inhaltlich marginalisieren.